Erhalten Sie die Schönheit von Natursteinen, insbesondere Sandsteinen, mit dieser Imprägnierung auf Silikatbasis. Stark saugende Steine nehmen im Garten- und Außenbereich sehr viel Feuchtigkeit auf und bieten damit Algen- und Pilzbewuchs eine hervoragende Wachstumsgrundlage.
Unsere Empfehlung: Imprägnieren Sie Ihre Trocken- oder Gartenmauer oder Natursteinverblender mit diesem Produkt. Es ist transparent, verkieselt (hydrophobiert) an der Oberfläche und verhindert erfolgreich das Algen- und Pilzwachstum. Die so behandelten Wandflächen lassen sich auch einfacher mit einem Kärcher abreinigen.
Besonderer Vorteil von Otto Siloxan 290L sind die hohe Eindringtiefe, die Alkali- und UV - Beständigkeit und der Einsatz auch auf leicht feuchten (erdfeuchten) Baustoffen.
Anwendung:
Bei Erstanwendung wird die Wandfläche kräftig abgekehrt oder mit Wasser gereinigt. Danach muss die Wandfläche vor Anwendung von Otto Siloxan 290L gut abtrocknen. Neues Mauerwerk sollte natürlich ebenfalls sofort imprägniert werden. Die Imprägnierung wird aufgesprüht oder aufgerollt oder mit einer Malerbürste aufgetragen. Der Auftrag erfolgt stets sehr satt, also nass in nass. Dabei werden Sie bereits bemerken, dass die Saugfähigkeit des Untergrundes nachlässt. Ein dritter Anstrich kann nach eigenem Ermessen durchgeführt werden.
Wiederholen Sie diese Pflegemaßnahme aller drei bis vier Jahre, dann jedoch ist jeweils ein Auffrischungsanstrich ausreichend.
Technische Daten:
verarbeitungsfertige (flüssige) Silicon-Oberflächen-Hydrophobierung
Verarbeitungstemperatur: über +5°C
Farbton: transparent
Trockenzeit: ca. 20 Stunden
Verbrauch bei Erstanwendung:
Sandstein ca. 0,2 - 1 Liter pro qm
Beton ca. 0,25 - 0,5 Liter pro qm
Putz ca. 0,5 - 1,0 Liter pro qm
Kalksandstein ca. 0,4 - 0,7 Liter pro qm
Ziegelmauer ca. 0,4 - 2 Liter pro qm
Porenbeton ca. 0,5 - 2 Liter pro qm
Zementfaserplatten ca. 0,1 - 0,3 Liter pro qm
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen.
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.